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Skater Urteil

Urteil für Inline Skater

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Karlsruhe - Inline-Skater sind nach Ansicht des  Bundesgerichtshofes
(BGH)  eher Fußgänger als Radfahrer. So lange es keine eindeutige
gesetzliche  Regelung gibt, werden die Trendsportler deshalb nach  den
Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt, entschieden die Karlsruher
Richter am Dienstag. Inline-Skater dürfen demnach Gehwege benutzen,
Radwege nicht. Das höchste deutsche Zivilgericht forderte den
Gesetzgeber gleichzeitig auf, möglichst  bald klare Regeln für Inline-
Skater zu schaffen

Anlass: Klage einer  Skaterin

Geklagt hatte  eine Inline-Skaterin, die 1998 bei einem Zusammenstoß
mit einem Motorroller  schwer verletzt worden war. Das
Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte bei  ihr eine 60-prozentige
Teilschuld für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken
Fahrbahnseite gefahren war. Inline-Skater seien aber - wie
beispielsweise Fahrräder - als Fahrzeuge einzustufen und müssten
daher  nach den Verkehrsregeln rechts fahren. Fußgänger müssen dagegen
außerhalb  geschlossener Ortschaften in der Regel am linken Fahrbahnrand gehen.  (fw/dpa)

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